Jahresabschlusserstellung
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungen und Beurteilungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
Unsere Leistungen im Bereich Jahresabschlusserstellung umfassen:
- Erledigung des betrieblichen Rechnungswesens
- laufende Anlagen-, Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie ggf. Lageberichten
- Erstellung von Steuerbilanzen, einschließlich Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Erstellung von Einnahmen/Überschuss-Rechnungen