Steuernews für Mandanten

Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter
Steuerermäßigungen
Für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Steuerpflichtige Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Aufwendungen, höchstens € 4.000,00 (bei haushaltsnahen Dienstleistungen) bzw. € 1.200,00 (bei Handwerkerleistungen). Voraussetzung ist u. a. eine unbare Zahlung.
BFH schafft Klarheit
Strittig war bisher, ob auch Mieter die Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen können, obwohl diese regelmäßig nicht im Besitz der Rechnungen für die Dienstleistungen sind. Der Bundesfinanzhof/BFH hat mit Urteil vom 20.4.2023 (Az. VI R 24/20) jetzt für Klarheit gesorgt und bestätigte die vielfach bestehende Verwaltungspraxis, nach der (bisher) Wohnungseigentümer und jetzt auch Mieter die Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen können. Dies, obwohl diese Personenkreise nicht die Auftraggeber für die Dienstleistungen sind. Vielmehr erfolgt eine Beauftragung regelmäßig durch die Hausverwaltung. Diese ist auch der Empfänger der Rechnung.
Rechnung nicht entscheidend
Entgegen der vorinstanzlichen Auffassung (Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 8.5.2019, 4 K 120/18) hat der BFH in dem Urteil klargestellt, dass es für die Steuerermäßigung weder darauf ankommt, dass der Steuerpflichtige die Verträge mit den Dienstleistern abgeschlossen hat, noch im Besitz der Rechnungen ist. Als Nachweis reicht eine Wohnnebenkostenabrechnung bzw. eine entsprechende Bescheinigung der Hausverwaltung nach anerkanntem Muster sowie der Nachweis einer unbaren Zahlung.
Stand: 29. August 2023
Ausgabe September 2023
-
Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz
Neues Wachstumschancengesetz soll Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern
-
Steuerliche Förderung von Klimaschutz-Investitionen
Mit Investitionsprämien für Unternehmer gegen den Klimawandel
-
Wann Steuerzahler in die eigene Tasche wirtschaften
Abgabenbelastungen der Steuerzahler so hoch wie nie
-
BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
Finanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
-
Bundesfinanzhof stärkt Rechte der Mieter
Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter
-
Kontodaten-Übermittlung 2023
2023 melden 108 Staaten Kapitalerträge von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Ausland
-
Steuerpflicht privater Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen
Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus
-
Erbschaftsteuerstatistik
Im Jahr 2022 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von mehr als € 100 Milliarden veranlagt
Weitere Ausgaben
- » Oktober 2023
- » August 2023
- » Juli 2023
- » Juni 2023
- » Mai 2023
- » April 2023
- » März 2023
- » Februar 2023
- » Januar 2023
- » Dezember 2022
- » November 2022