Steuernews für Mandanten

Steuererklärungsfrist für 2020
Verlängerung der Abgabefristen
Mit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.
Zinsfreie Karenzzeit
Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.
Stand: 29. September 2021
Ausgabe Oktober 2021
-
Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
-
Homeoffice-Pauschale
Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen
-
Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht
BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode
-
Wegzug und Abschnittsbesteuerung
Besteuerungsrechte Deutschlands im Wegzugsjahr
-
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit
Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.
-
Steuererklärungsfrist für 2020
Allgemeine Abgabefrist endet am 31.10.2021
-
Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf
Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über
-
Corona-Hilfen richtig bilanzieren
Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind
Weitere Ausgaben
- » August 2022
- » Juli 2022
- » Juni 2022
- » Mai 2022
- » April 2022
- » März 2022
- » Februar 2022
- » Januar 2022
- » Dezember 2021
- » November 2021
- » September 2021