Steuernews für Mandanten

Sachbezugswerte 2024
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die vorläufigen Sachbezugswerte für 2024 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2024 € 313,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,17 und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,13 anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 10,43).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2024 € 278,00 (= kalendertäglich € 9,27). Die vorgenannten Sachbezugswerte unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Stand: 25. Oktober 2023
Ausgabe November 2023
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Abschreibungen 2023/2024
Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten
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Bürokratieabbau IV
Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau
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Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024
Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024
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Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb
Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit
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Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws
Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein
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Aktuelle Änderungen im DBA Österreich
Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten
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Sachbezugswerte 2024
Welche Sachbezugswerte in 2024 gelten
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Private Veräußerungsgeschäfte
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen
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