Steuernews für Mandanten

Eigenbelege für den Betriebsausgabenabzug
Keine Betriebsausgabe ohne Beleg
Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen. So steht es in der Abgabenordnung (§ 97 AO). Doch manchmal bekommt man einfach keinen Beleg oder diesen hat der Kassenautomat des Parkhauses verschluckt usw. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig. Doch nicht in allen Fällen ist damit der Betriebsausgabenabzug weg.
Eigenbeleg anfertigen
Die Finanzverwaltung erkennt – allerdings nur in Ausnahmefällen – auch Eigenbelege an. Vorausgesetzt es befinden sich mindestens Angaben darauf, wie der Zahlungsempfänger (möglichst mit vollständiger Anschrift), Art der Aufwendung („Parkgebühr“), Datum und Kosten (ggf. Einzelpreis aufführen). Auch sollte der Grund für die Ausstellung des Eigenbelegs vermerkt werden (z. B. Automat hat keinen Beleg erstellt). Schließlich sind das Datum und die Unterschrift zu vermerken.
Vorsteuerabzug auch ohne Bewirtungsbeleg
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorsteuerabzug ohne Beleg zugelassen. In dem Urteil v. 9.4.2019 (Az. 5 K 5119/18) entschied das Gericht, dass ein „Verstoß gegen die einkommensteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten für Bewirtungsaufwendungen (z. B. ein fehlender Bewirtungsbeleg) nicht zugleich zur Versagung des Vorsteuerabzugs“ führt (vgl. Leitsatz der Entscheidung). Für das FG war entscheidend, ob die unternehmerische Verwendung der Bewirtungsleistungen nachgewiesen und die Aufwendungen nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen zu beurteilen sind. Das Gericht stützt sich in seiner Entscheidung auf § 15 Abs. 1a Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG). Danach ist ein Vorsteuerabzug bei Bewirtungsaufwendungen möglich, wenn es sich um „angemessene und nachgewiesene Aufwendungen“ handelt.
Stand: 28. Oktober 2019
Ausgabe November 2019
-
Klimaschutzprogramm 2030
Steueranreize für mehr Umweltschutz
-
Steuerförderung für Ehrenämter
Geplante Freibetragserhöhungen
-
Währungsverluste aus Fremdwährungsdarlehen
BFH verneint Werbungskostenabzug
-
Wertlose Aktien noch 2019 ausbuchen
Gesetzesänderung zum Jahreswechsel droht
-
A1-Bescheinigungen
Arbeitnehmerentsendung
-
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2020
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 3.9.2019 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt.
-
Eigenbelege für den Betriebsausgabenabzug
Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.
-
Fristverlängerung für Registrierkassen-Umstellung
Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.
Weitere Ausgaben
- » Oktober 2020
- » September 2020
- » August 2020
- » Juli 2020
- » Juni 2020
- » Mai 2020
- » April 2020
- » März 2020
- » Februar 2020
- » Januar 2020
- » Dezember 2019