Steuernews für Mandanten

Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose
Reform der Pflegeversicherung
Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag. Der Beitragszuschlag ist aufgrund der Pflegereform zum 1.1.2022 von 0,25 % des Bruttogehalts auf 0,35 % angehoben worden. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 %. Der Beitragszuschlag gilt für Versicherte ab einem Lebensalter von 23 Jahren. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 weiterhin bei 3,05 %.
Arbeitgeberanteil
Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag. Der Arbeitgeberanteil für Versicherungspflichtige beträgt daher unverändert 1,525 %, die Hälfte aus 3,05 %.
Stand: 31. Dezember 2021
Ausgabe Januar 2022
-
Sachbezüge für Mitarbeiter 2022
Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten
-
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022
Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen
-
Aufgabe der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle
Bekämpfung von Steuerhinterziehung
-
Meldepflicht von Auslandszahlungen
Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank
-
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert
Verlängerung bis 31.3.2022
-
Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs
Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse
-
Steuerklassenwahl 2022
Welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige?
-
Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose
Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag
Weitere Ausgaben
- » Juni 2022
- » Mai 2022
- » April 2022
- » März 2022
- » Februar 2022
- » Dezember 2021
- » November 2021
- » Oktober 2021
- » September 2021
- » August 2021
- » Juli 2021